Arbeitstraining

Arbeitstraining / Time-out für Jugendliche

Das Bürgerliche Waisenhaus Basel bietet auf seinem Areal mitten in Basel 10 Arbeitsplätze für Jugendliche an. Die niederschwelligen und zeitlich befristeten Arbeitseinsätze sind als Time-out oder als Überbrückungsmassnahme konzipiert und beruhen auf Grundlagen der Arbeitsagogik. 

Die Jugendlichen arbeiten auf dem Areal und an den Aussenstandorten, im Gastrobereich, beim Gebäudeunterhalt oder in der Schreinerei mit. Dabei werden sie von einem Team von Mitarbeitenden im Waisenhaus eng begleitet, unterstützt und gefördert.

Ein klar strukturierter Tagesablauf gibt den Jugendlichen Orientierung. Erfolgserlebnisse stärken das Selbstwertgefühl. Das Angebot ermöglicht das Erlernen neuer Fertigkeiten und das Trainieren von Schlüsselkompetenzen und bezweckt die rasche Wiedereingliederung in die Schule, in die Ausbildung oder ins Heim.

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Rahmenbedingungen

  • Alter: 12-18 Jahre
  • Einsatzdauer: 1 Woche – 3 Monate
  • Arbeitszeiten: 08.00 – 16.15 Uhr, können je nach Bedarf flexibel gestaltet werden.
  • Angebot nach Anfrage auch sehr kurzfristig verfügbar
  • Die Jugendlichen müssen ein Mindestmass an Bereitschaft für eine Zusammenarbeit mitbringen.
  • Entschädigung: Nicht mehr schulpflichtige Jugendliche erhalten eine Entschädigung von bis zu CHF 20.- pro Tag.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren, die ein Time-out benötigen und/oder keine Tagesstruktur haben. Zugang zum Arbeitstraining/Time out haben Jugendliche aus dem Bürgerlichen Waisenhaus und aus anderen Institutionen der stationären Kinder- und Jugendhilfe, sowie Jugendliche aus öffentlichen Schulen (BS und BL) und Jugendliche, die auf der Grundlage einer gesetzlichen Auflage platziert werden. 

Kosten

Die Kosten für das Arbeitstraining (Tagespauschale) werden durch die zuweisenden Behörden oder die Auftraggebenden übernommen. Die Tagespauschale beträgt CHF 141.-.
Es besteht eine Projektvereinbarung mit dem Kanton BS. Daraus ergibt sich, dass für Jugendliche aus stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ein reduzierter Satz von CHF 113.- verrechnet wird. Die Differenz von CHF 28.- wird vom Bundesamt für Justiz übernommen.

Mögliche Einsatzbereiche

  • Allgemeine Unterhaltsarbeiten im Garten und auf dem Areal
  • Tierhaltung und Pflege
  • Einrichtung der Räume bei Vermietungen
  • Renovationen, Reparaturen, Malertätigkeiten
  • Schreinerei, Trainings- und Orientierungswerkstatt
  • Allgemeine Reinigungsarbeiten
  • Mithilfe im Gastrobereich (in der Küche und im Café Klostergärtli)
  • Familienergänzende Tagesbetreuung (Mithilfe bei der Kinderbetreuung)

Anmeldung / Kontakt

Bürgerliches Waisenhaus Basel
Florian Schuler
Theodorskirchplatz 7
4058 Basel
Telefon: 079 618 21 12
E-Mail: arbeitstraining@waisehuus.ch