Aufnahmen

Aufnahmebedingungen

Eine Aufnahme kann durch die zuständigen kantonalen oder kommunalen Fachstellen initiiert werden. Für die Aufnahme werden benötigt:

  • Personalien
  • ein Aufnahmegesuch / eine Indikation für die stationäre Massnahme
  • eine Auftragserteilung
  • eine Kostengutsprache

Kosten und Finanzierung

Hier finden Sie Informationen zu den Tagessätzen der Kinder- und Jugendheime Basel-Stadt.

Unterstellung unter die IVSE

Die Plätze des Bürgerlichen Waisenhauses stehen neben den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft auf der Grundlage der Unterstellung unter die "Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen" (IVSE) auch allen anderen Kantonen in der Schweiz zur Verfügung.

Anfragen/Kontakt

Ihre Platzierungsanfrage richten Sie bitte an:

Simone Kraus

Bereichsleitung stationäre Pädagogik

Telefon 061 699 33 33 oder 079 639 50 26
simone.kraus@waisehuus.ch