Das Wohnexternat steht allen Jugendlichen des Waisenhauses offen, die bereits genügend Selbstverantwortung übernehmen können; grundsätzlich ist dies ab dem 17. Lebensjahr möglich. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, alleine in einer 1- Zimmer Wohnung, oder zu Zweit in einer 3- Zimmer Wohnung, ausserhalb des Waisenhauses zu wohnen. |