| |
 

 |
|
Das Waisenhaus ist bestrebt, Kinder und Jugendliche möglichst schnell und ohne Komplikationen im Heim aufzunehmen. Die Durchgangsgruppe Kartause ermöglicht Aufnahmen und spontane Aufnahmen mit der Option, auch heimintern einen Platz zu finden.
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
| Aufnahmealter |
5 - 18 Jahre |
| Geschlecht |
weiblich und männlich |
| Gesundheit |
geistige und körperliche Gesundheit |
| Tagesstruktur |
Besuch einer externen Schule, Lehrstelle oder anderen Tagesstruktur |
| Massnahmen |
Fortsetzung bei bedingter Aufhebung der Massnahme möglich |
Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche:
| · |
bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung |
| · |
mit einer manifestierten Alkoholabhängigkeit |
| · |
mit einer manifestierten Tablettenabhängigkeit |
| · |
mit einer manifestierten Abhängigkeit von harten Drogen |
| · |
mit einer starken geistigen oder körperlichen Behinderung |
ABLAUF
Aufnahmen sind ganzjährig möglich . Die Aufnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit den Angehörigen und einer offiziellen Behörde. Der Milieuwechsel ist seitens der Behörde fachlich begründet und mittels Kostengutsprache finanziert.
Mit allen Beteiligten halten wir in gemeinsam ausgehandelten Vereinbarungen den Betreuungsauftrag und die möglichst zu erreichenden Entwicklungsziele fest. In regelmässig stattfindenden Standortbestimmungen überprüfen wir gemeinsam den Betreuungsauftrag, die Entwicklungsziele sowie die Vereinbarungen, gegebenenfalls erneuern oder ergänzen wir sie.
ANFRAGEN
| · |
Alle Anfragen von zuweisenden Fachstellen / Eltern / Fachpersonen bezüglich Platzangebot werden zentral von der pädagogischen Leitung entgegengenommen oder an sie weitergeleitet und dann vor ihr bearbeitet. Ausgenommen sind Anmeldungen für die Durchgangsgruppe, die von dieser direkt bearbeitet werden. |
| · |
Anmeldungen über die Wohngruppen sind nicht möglich. |
| · |
Alle Anfragen werden in einer Statistik erfasst; Absagen sind ebenfalls festgehalten. |
INFORMATIONSGESPRÄCH (ENTWEDER)
Teilnehmende: Pädagogische Leitung (Sitzungsleitung), Kind / Jugendliche, Eltern, zuweisende Fachstellen, weitere Fachpersonen
| · |
Umfassende Information über das Angebot im Waisenhaus im Sinne einer kundenorientierten Leistung. |
| · |
Besichtigung des Heimes und einer Wohngruppe. |
| · |
Abgabe von Prospektmaterial. |
VORSTELLUNGSGESPRÄCH (ODER)
Teilnehmende: Pädagogische Leitung (Sitzungsleitung), in Absprache Teamleitung, zuständige Bezugsperson der Wohngruppe, Kind / Jugendliche, Eltern, zuweisende Fachstellen, weitere Fachpersonen.
| · |
Erste Prüfung der Indikation und gegenseitiges kennen lernen. |
| · |
Umfassende Information über das Angebot im Waisenhaus sowie das Gruppenangebot. |
| · |
Besichtigung des Heimes und einer Wohngruppe. |
| · |
Festlegen einer Schnupperzeit, in der Regel eine Woche, von Sonntagabend bis Samstagnachmittag. |
| · |
Festlegen der Auswertungssitzung. |
| · |
Abgabe von Prospektmaterial. |
| · |
Abgabe Formulare: Anmeldebogen, Regelung Finanzen Kinder / Jugendliche, subsidiäre Kostengutsprache. |
SCHNUPPERZEIT
Ziel der Schnupperzeit ist es, vertiefte Eindrücke über das Einzel / Gruppenverhalten des Kindes / Jugendlichen zu erlangen. Treten grosse Unsicherheiten bezüglich der Platzierung auf, werden diese mit der pädagogischen Leitung besprochen. Die Entscheidungskompetenz für oder gegen eine Aufnahme liegt letztlich bei der pädagogischen Leitung.
AUSWERTUNGSGESPRÄCH
(gleiche personelle Besetzung wie beim Vorstellungsgespräch)
Die teilnehmenden Parteien schildern ihre Erfahrungen und Einschätzungen aufgrund der Schnupperzeit. Den Entscheid über Aufnahme teilt die pädagogische Leitung mit.
Die Eintrittsvereinbarung wird erstellt:
| · |
Klärung von Ziel und Auftrag der Platzierung |
| · |
Vereinbarungen und Verantwortlichkeiten werden abgemacht |
| · |
Regelung der Finanzen (Nebenkosten) und Verbindlichkeiten |
| · |
Definieren von Rolle und Zusammenarbeit aller Beteiligten |
| · |
Definition von Grob- und Fernzielen |
| · |
Kontakt zu Angehörigen, Verwandten und Bekannten regeln |
| · |
Die Eintrittsvereinbarung wird am Schluss des Gesprächs von allen Beteiligten unterzeichnet |
STANDORTBESTIMMUNGEN
Längstens nach 3 Monaten erfolgt die erste Standortbestimmung mit dem relevanten Helfersystem. Es wird der schriftliche Eintrittsbericht durch die Bezugsperson erstellt. (Siehe Leitfaden: Standortbericht und Dokumentation) Die Einladungen erfolgen durch die Verwaltung Waisenhaus.
|
|